1 Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.1 Geltungsbereich, Abwehrklausel
Die kamedia interactive GmbH führt sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Vertragspartnern gelten nur insoweit, als die kamedia interactive GmbH diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Ist der Vertragspartner mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in Schriftform ausdrücklich darauf hinzuweisen. Die kamedia interactive GmbH behält sich für diesen Fall vor, den Auftrag/die Annahme des Auftrags zurückzuziehen, ohne dass gegenüber der kamedia interactive GmbH Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.
1.2 Auftragsannahme, Schriftform, Datenschutz
- Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes erklärt oder vereinbart. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. eine tatsächliche Lieferung / Leistung der kamedia interactive GmbH verbindlich.
- Mit Vertragsabschluss verlieren alle vorhergehenden verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von der kamedia interactive GmbH schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
- Die kamedia interactive GmbH ist berechtigt ihre Produkte laufend fortzuentwickeln. Geringfügige Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind dann zulässig, wenn sie der qualitativen Fortentwicklung des Produktes dienen. Abweichungen von Beschreibungen in schriftlichen Unterlagen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen die kamedia interactive GmbH herleiten kann.
- Die kamedia interactive GmbH speichert und verarbeitet die Daten des Kunden, sein Einverständnis vorausgesetzt, im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung. Der Schutz vor unberechtigtem Zugriff wird angemessen gewährleistet.
1.3 Lieferung
- Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als solche fest vereinbart sind.
- Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle der kamedia interactive GmbH entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, veränderter behördlicher Genehmigungen oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Ausfall eines wichtigen Arbeitsgeräts oder Verzögerung von Zulieferern oder Subunternehmern, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Für diesen Fall der unverschuldeten Verzögerung gilt als vereinbart, dass Schadensersatz wegen Verzuges oder Nichterfüllung ausgeschlossen ist.
1.4 Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz. Hinzu kommt die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültige Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise sind freibleibend.
- Zahlungen an die kamedia interactive GmbH sind grundsätzlich ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung fällig.
- Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich die kamedia interactive GmbH vor, unbeschadet aller sonstigen Rechte die Software zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen sowie nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern.
- Die kamedia interactive GmbH kann Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Anfallende Zinsen sind sofort fällig. Bei einem nachweislich höheren Verzugsschaden ist die kamedia interactive GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
- Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen aller Art ist unzulässig, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
1.5 Haftung
- Die kamedia interactive GmbH haftet dem Kunden gegenüber für Schäden nur, soweit die Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter der kamedia interactive GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Etwaige Schadenersatzansprüche sind auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss durch die kamedia interactive GmbH vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften.
1.6 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen für die vertragsgegenständlichen Produkte bleiben alle Produkte Eigentum der kamedia interactive GmbH.
- Im Übrigen sind die Programme und sonstigen Unterlagen der kamedia interactive GmbH urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen Vereinbarung. In keinem Fall ist es gestattet, Kopien anzufertigen oder dies Dritten zu ermöglichen. Ausgenommen hiervon sind Endabnehmer, denen dies ausdrücklich von der kamedia interactive GmbH schriftlich gestattet wurde. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
1.7 Schlussbestimmungen
- Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der kamedia interactive GmbH.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
- Sind oder werden Regelungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder der Ausführung der Lücke soll eine angemessene und zulässige Regelung gelten, die dem Willen der Parteien und dem Sinn und Zweck der Allgemeinen Lieferungs- und Geschäftsbedingungen möglichst nahekommt.
- Es gilt deutsches Recht zwischen den Parteien als vereinbart, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat und/oder die Produkte ins Ausland geliefert werden.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist Hannover. Die kamedia interactive GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Beklagten zu klagen.
2 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Erteilung von Lizenzen
2.1 Übertragung der Lizenz
- Die kamedia interactive GmbH erteilt dem Kunden an der Software eine nicht ausschließliche (einfache) und nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung.
- Um dem Kunden die Nutzung der Programme zu ermöglichen, händigt ihm die kamedia interactive GmbH eine Kopie der zum Zeitpunkt der Lizenzaufnahme letzten gültigen, durch die kamedia interactive GmbH verteilten Ausgabe (Release) auf einem Datenträger sowie eine Kopie der dazugehörigen Benutzerdokumentation aus. Source-Codes sind nicht Vertragsbestandteil.
2.2 Softwarekategorien, Übergabe der Software
- Kategorie 1: Standardsoftware
Standardsoftware ist anwendungsbezogene Software, deren Leistungsumfang in der zugehörigen Dokumentation definiert ist, und richtet sich nach den bestellten Modulen.
- Kategorie 2: Individualsoftware
Individualsoftware ist im Auftrag des Kunden erstellte Software. Die Konditionen für diese Software sind im Vertrag über Softwareleistungen festgelegt.
- Kategorie 3: Fremdsoftware
Fremdsoftware ist Software, für welche die kamedia interactive GmbH im Namen Dritter Lizenzrechte erteilt. Die Software ist entsprechend gekennzeichnet. Für diese Software haftet die kamedia interactive GmbH nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerkonditionen.
- Die kamedia interactive GmbH behält sich das Recht vor, Software mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in eine andere Kategorie aufzunehmen.
- Der Kunde ist für die richtige Auswahl der Lizenzprodukte selbst verantwortlich. Die Software gilt mit Erhalt des Datenträgers als übergeben und die Lizenzgebühr ist damit fällig.
2.3 Lieferung
- Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt durch die kamedia interactive GmbH auf dem handelsüblichen Transportweg frei. Eine andere Versendungsart kann gegen Berechnung der Mehrkosten berücksichtigt werden.
- Überschreitet die kamedia interactive GmbH den bestätigten Lieferzeitpunkt um mehr als einen Monat, kann der Kunde eine Nachfrist von drei Monaten setzen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf vom Lizenzvertrag zurücktritt.
- Die Lieferfrist verlängert sich bei Verzögerungen, die auf Gründen beruhen, die sich der Kontrolle der kamedia interactive GmbH entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, veränderter behördlicher Genehmigungen oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Ausfall eines wichtigen Arbeitsgeräts oder Verzögerung, um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern von der kamedia interactive GmbH eintreten.
- Die kamedia interactive GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
2.4 Gewährleistungen, Abnahme
- Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik eine völlig fehlerfreie Software nicht garantiert werden kann. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln des Produkts – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr, soweit Gesetze im Einzelfall keine längeren Fristen vorschreiben. Im Rahmen dieser Gewährleistung wird die kamedia interactive GmbH binnen angemessener Frist kostenlos Programmmängel beheben oder Umgehungslösungen anbieten. Die Mängel hat der Kunde schriftlich und in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass kein Mangel vorliegt, kann die kamedia interactive GmbH entstandene Aufwendungen in Rechnung stellen.
- Die Produkte der kamedia interactive GmbH sind ausschließlich für den Betrieb in einem gesicherten Intranet vorgesehen. Die Sicherung des Intranets obliegt dem Kunden. Für den Betrieb der Produkte im Internet übernimmt die kamedia interactive GmbH keine Gewährleistung und schließt die Geltendmachung von Folgeschäden oder den kostenfreien Anspruch auf Schadensfallbehebungen durch Sicherheitslücken im Intra- und Internet grundsätzlich aus.
- Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst – oder dessen Beauftragten – geändert oder erweitert wurden. Bei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die kamedia interactive GmbH sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, es sei denn, dass kamedia interactive GmbH wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend zu haften hat. Produktbeschreibungen jeglicher Art gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften im Rechtssinne.
- Die Gewährleistung entfällt zudem für den Fall des Erwerbs einer Testlizenz.
- Der Kunde hat auf unser Verlangen hin und unter Wahrung einer angemessenen Frist die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung, bzw. einer in sich abgeschlossenen Teilleistung. Nimmt der Besteller die Lieferung in Betrieb, gilt dies als Abnahme.
2.5 Schulung
Soweit es die kamedia interactive GmbH für erforderlich hält, wird der Kunde vor Lieferung an den angebotenen Schulungskursen für die Lizenzprodukte teilnehmen. Hierfür werden die jeweils gültigen Gebühren in Rechnung gestellt.
2.6 Lizenzgebühren
Die Lizenzgebühren sind sofort nach Empfang der Software in einer Summe zur Zahlung fällig. Die Kosten für Installation und sonstige Dienstleistungen sind nicht Teil der Lizenzgebühr. Für alle in diesem Vertrag geregelten Zahlungen ist die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu leisten.
2.7 Lizenzdauer
Die Lizenzdauer ist begrenzt auf die Dauer von 3 Monaten bei dem Erwerb einer Testlizenz. Bei dem Erwerb einer Volllizenz ist die Lizenzdauer zeitlich nicht beschränkt.
2.8 Rechte an der Software
Alle Rechte an den Lizenzprodukten (Urheberrecht, Nutzungsrecht, geistiges Eigentum, ggf. auch Patentrecht) stehen ausschließlich der kamedia interactive GmbH zu. Kopien dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung durch die kamedia interactive GmbH angefertigt werden. Sie sind jeweils mit dem Copyrightvermerk der kamedia interactive GmbH zu versehen. Falls der Kunde Dritte beauftragt, Lizenzprodukte zu modifizieren oder hierfür Serviceleistungen zu erbringen, muss eine besondere Genehmigung hierzu von der kamedia interactive GmbH schriftlich eingeholt und erteilt werden. Die Bedingungen für die Lizenzprodukte müssen von diesen Personen bzw. Unternehmen schriftlich anerkannt werden. Auch an der modifizierten Software stehen alle Rechte der kamedia interactive GmbH zu.
2.9 Haftung
Für Verzugschäden haftet die kamedia interactive GmbH mit maximal 100 % der Einmallizenzgebühren ohne Umsatzsteuer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Ansonsten ist die Haftung durch die kamedia interactive GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf 10 % der Einmallizenzgebühren ohne Umsatzsteuer des Lizenzproduktes, hinsichtlich dessen die Haftung durch kamedia interactive GmbH eingetreten ist. Auf jeden Fall ausgeschlossen – soweit gesetzlich zulässig – ist die Geltendmachung von Folgeschäden aller Art (z.B. Datenverlust, entgangener Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen, unterbliebene Einsparungen etc.).
3 Verlängerung von regelmäßigen Leistungen
Regelmäßige Leistungen, wie Wartungsverträge, Mietgebühren und andere regelmäßige Leistungen, verlängern sich für beide Vertragspartner automatisch um 1 Jahr, sofern sie nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Rechnungsbeträge für Leistungen, die ka:media dabei nicht selbst, sondern in Weiterberechnung für Dritte erbringt, z.B. Totara Jahresgebühren, werden bei Verlängerung automatisch auf Basis des aktuellen Herstellerpreises prozentual angepasst.
kamedia interactive GmbH
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Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Marco Idel, Dipl.-Ing. Frank Schroeder
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